Betriebe müssen Schwangere und Stillende schützen und unterstützen – und im Vorfeld Vorsorge betreiben. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebs- und Personalräten Rückenwind.
Vergangenen Monat erzählte eine unserer Buchhalterinnen glückselig in der Kantine, dass sie ein Kind erwartet. „Nicht schon wieder eine“, grummelte einer aus ihrer Abteilung – und die Kollegin brach fast in Tränen aus. Zum Glück haben ihm ein paar andere, die dabeistanden, gleich einen auf den Deckel gegeben.
Und dann kam heute eine Laborantin zu uns ins Betriebsratsbüro. Auch sie ist schwanger und jetzt in Sorge, dass der Personalleiter sie nach Hause schickt. „Mir geht’s gut, ich will weiterarbeiten. Zu Haus fällt mir die Decke auf den Kopf,“ versicherte sie. Ich habe jetzt „Mutterschutzfragen“ auf die Tagesordnung für die nächste Betriebsrats-Sitzung geschrieben.
- Die Ankunft eines Babys ist ein Grund zur Freude. Doch viele Chef*innen und Kolleg*innen denken als erstes an Mehrarbeit und Lücken im Dienstplan.
- Der Mutterschutz schreibt vor, Gefährdungen für Mutter und Kind möglichst auszuschließen. Oft weiß aber keiner so richtig Bescheid, was das genau bedeutet.
- Immer wieder gibt es Führungskräfte, die schicken Schwangere sofort ins Beschäftigungsverbot, um auf der „sicheren Seite“ zu sein. Viele Frauen möchten aber Teil ihres Teams bleiben und fühlen sich abgeschoben.
- Das Mutterschutzgesetz verlangt für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung. Ein Großteil der Betriebe ignoriert diese Pflicht. Das kann teuer werden.
Was Betriebs- und Personalräte tun und einfordern können, damit sich Schwangere und Stillende gut unterstützt fühlen:
- Wir freuen uns mit Dir und unterstützen Dich in dieser neuen Lebensphase – das sollte die klare Botschaft an schwangere Kolleginnen sein.
- Jede Tätigkeit muss bewertet sein, ob es dort Gefahren für Schwangere und Föten gibt. Das gilt für sämtliche Unternehmen - sogar für „reine Männerbetriebe“.
- Der Arbeitgeber muss notwendige Maßnahmen für den Schutz der Gesundheit umsetzen, damit Schwangere und Stillende ohne Gefahren für sich und das Kind ihren Beruf ausüben können.
- Arbeitsbedingungen sind entsprechend anzupassen. Wo das nicht geht, gilt es, Ersatztätigkeiten zu finden. Ein betriebsbedingtes Beschäftigungsverbot darf nur das letzte Mittel sein.
- Mütter sind Kolleginnen und Teil des Teams – vor und nach der Geburt.
- Und auch während ihrer Abwesenheit sollten sie über alles Wichtige informiert sein. Dann klappt die Rückkehr nach Mutterschutz oder Elternzeit für alle umso besser.
- Stillen am Arbeitsplatz muss möglich sein.
- Übersichtliche Informationen über betriebliche Angebote und staatliche Leistungen helfen Eltern, sich schnell in der neuen Lebenssituation zurechtzufinden.
- Vorbilder schaffen Verständnis. Die stillende Chefin oder der Geschäftsführer in Teilzeit zeigen: Kinder und Arbeit gehören zum Leben dazu.
Betriebe müssen Schwangere und Stillende schützen und unterstützen – und im Vorfeld Vorsorge betreiben. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebs- und Personalräten Rückenwind, wenn Chef*innen das Thema verschlafen. Wir können euch helfen, gute Regelungen voranzutreiben und kommen dafür auch gerne in euren Betrieb. Unsere Beratung ist kostenfrei.
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Worum geht es?
Die Arbeit wird immer belastender.
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Was braucht ihr?
Wir finden es gemeinsam heraus, zum Beispiel...
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Was können wir tun?
Veränderungen einleiten, die für euch passen.
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In unseren Beratungen erarbeiten wir gemeinsam mit Betriebs- und Personalrät/innen und ihren Kolleg/innen ganz konkrete Lösungen und Vereinbarungen. Hier findet ihr Beispiele, wie es gehen kann: